Erklärung zur Barrierefreiheit

(gemäß Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2028/1523 der Kommission vom 11.10.2018)

Die Stadt Neuötting ist bemüht, seine Websites und mobile Anwendungen im Einklang mit § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und den in § 3 Abs. 1 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) aufgeführten Anforderungen und Bedingungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Neuötting unter https://www.neuoetting.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite https://www.neuoetting.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen des § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den nachfolgend genannten Gründen nicht barrierefrei:

  1. Nicht alle Grafiken/Logos/Bedienelemente sind mit einem (aussagekräftigen bzw. leeren) Alternativtext versehen
  2. Die geforderte Gliederung von Inhalten bei Überschriften, Texten und Listen ist nicht vollumfänglich eingehalten
  3. Nicht alle Grafiken erfüllen die Anforderungen an Kontrastverhältnisse
  4. Das Navigationsmenü kann nicht mit der Tastatur bedient werden
  5. Nicht alle Links oder Bedienelemente sind aussagekräftig beschriftet.
  6. Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei gestaltet.

Eine unverzügliche Beseitigung dieser bekannten Unzulänglichkeiten wäre mir einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 verbunden. Daher können die Unzulänglichkeiten nur schrittweise beseitigt werden. So arbeiten wir z. B. daran, sukzessive alle PDF-Dateien barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte nach Möglichkeit eine E-Mail an rathaus@neuoetting.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Stadt Neuötting
Ludwigstr. 62
84524 Neuötting
E-Mail-Adresse: rathaus@~@neuoetting.de

Durchsetzungsverfahren

Sie haben die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@~@ldbv.bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html