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Bürgerhilfsfonds der Stadt Neuötting

Spenden:

Die Stadt Neuötting hat einen „Bürgerhilfsfonds“ eingerichtet, in den von jedermann Spenden zur Verwendung für soziale Zwecke eingezahlt werden können. Die eingezahlten Gelder kommen auf ein eigens dafür eingerichtetes Verwahrkonto und werden gemäß der Zweckbestimmung verausgabt.

Spenden können auf alle Konten der Stadt eingezahlt werden. Spendenquittungen werden auf Wunsch ausgestellt.

 

Grundsätze der Verwendung:

  • Aus dem Fonds können Einzelpersonen oder Familien Zuwendungen erhalten, die in Neuötting ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Notlage.
  • Neben der Gewährung von Einzelzuwendungen dient der Fonds zur Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs der jährlichen Aktion „Neuötting zeigt Herz“.

Zuständigkeit und Verfahren:

  1. Für die Verwaltung des Fonds und die Entscheidung über die Gewährung von Einzelzuwendungen ist grundsätzlich das Sozialamt der Stadt Neuötting zuständig.
  2. Zuwendungsanträge können schriftlich oder mündlich (nicht aber telefonisch) gestellt werden. Das Sozialamt kann auch von sich aus bei Bekanntwerden einer Notlage tätig werden.
  3. Bei der Beurteilung, ob eine „besondere Notlage“  werden folgende Kriterien herangezogen:
  • Der Umstand, dass der oder die Antragsteller bereits Sozialleistungen beziehen, begründet für sich alleine keine besondere Notlage, kann aber ein zusätzlicher Anhaltspunkt sein.
  • Ein unvorhersehbares Ereignis (z. B. Unfall, Elementarschaden, Krankeit) kann eine besondere Notlage begründen, wenn dadurch erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen.
  • Die Ermöglichung sozialer Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ist besonders förderwürdig.
  • Zuwendungen werden grundsätzlich in Einzelfällen, nicht aber dauerhaft gewährt.