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Leben mit Behinderung

Behinderten-Parkplätze

 

Am Stadtplatz (Ludwigstraße) befinden sich insgesamt 5 Behindertenparkplätze.
vor Hausnummer 16
vor Hausnummer 60
vor Hausnummer 62
vor Hausnummer 71
vor Hausnummer 94

und einer in der Klostergasse vor der dortigen Bücherei.

Besonderer Hinweis:

Die Kennzeichnung dieser Parkplätze erfolgt mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol.

Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in hellblauer oder blauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).

Personen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Merkzeichen Bl  (blind) im Schwerbehindertenausweis können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen blauen Parkausweis beantragen.

Das gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.

Der Parkausweis  darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen der Behinderte selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.

Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises oder anderer Ausweise (z. B. oranger Parkausweis) alleine reicht nicht dazu aus, die Berechtigung zur Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze nachzuweisen. Hier gilt ausschließlich der hellblaue (europäische) oder der dunkelblaue (Vermerk: "nur BY") Parkausweis. Parkausweise „nur By“ werden nicht mehr ausgegeben, behalten jedoch bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Behindertengerechte Toiletten

Folgende, behindertengerechte Toiletten stehen Ihnen in Neuötting zur Verfügung:

 

Rathaus

Ludwigstr. 62 (Stadtplatz)

 

Elektro Enzinger

Braumeisterstr. 3 (Inn-Center) - Nette Toilette