Maskenpflicht auf dem Neuöttinger Stadtplatz
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Altötting vom 26.10.2020 gilt auf dem gesamten Stadtplatz (Ludwigstraße) einschließlich Parkflächen, Gehwege und Arkadenbereiche ab sofort die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen! Der räumliche Umgriff des Bereiches der Maskenpflicht ist im nachfolgenden [Lageplan] gelb dargestellt.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie [hier]